Welche Schritte sind erforderlich auf dem Weg zur stationären oder teilstationären Behandlung?

KRANKENHAUSBEHANDLUNG

Für die Krankenhausbehandlung ist eine Einweisung durch einen Arzt, am besten durch einen Facharzt aus dem Bereich Psychosomatik, Psychotherapie, Psychiatrie oder den Hausarzt erforderlich. Eine vorherige Genehmigung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht notwendig, bei den privaten Krankenversicherungen zum Teil schon.

GEMISCHTE KLINIKEN

Bei den gemischten Kliniken, die Rehabilitation und Krankenhausbehandlung anbieten, müssen privat Versicherte vor einer geplanten Krankenhausbehandlung bei der PKV/Beihilfe die Behandlung beantragen und genehmigen lassen.

In allen Fällen ist es sinnvoll, dass Ihr einweisender Arzt neben der Einweisung einen ärztlichen Bericht für die aufnehmende Klinik erstellt, aus dem Vorgeschichte und Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung hervorgehen.

Auf der Homepage der jeweiligen Klinik werden die Aufnahmeverfahren ausführlich dargestellt. Sie sind durchaus von Klinik zu Klinik verschieden. Klicken Sie für nähere Informationen dazu einfach auf den Link zur Klinik im hier angezeigten Klinikprofil.