Was unterscheidet die vollstationäre von der teilstationären psychosomatischen Behandlung?
Eine erfolgreiche Therapie psychosomatischer Krankheiten ist sowohl durch eine vollstationäre wie auch durch eine teilstationäre Behandlung möglich.
Vollstationäre Behandlung
Der Aufenthalt bei der vollstationären psychosomatischen Behandlung bedingt Ihre Anwesenheit rund um die Uhr in der jeweiligen Klinik. Urlaub ist je nach dem Verlauf an Wochenenden in Absprache mit Ihrem behandelnden Therapeuten möglich. Diese sog. „Wochenenderprobung“ unterstützt Sie vor allem in der zweiten Behandlungshälfte dabei, sich allmählich wieder an die Alltagsumgebung zu gewöhnen.
Die Gründe für eine stationäre Behandlung sind vielfältig. Ihr einweisender Arzt klärt vorab, ob der Schweregrad der Erkrankung und/oder Ihre persönliche Situation eine vollstationäre oder teilstationäre Therapie erfordern.
Es kann nötig sein, Sie vorübergehend von allen Alltagspflichten zu befreien, damit Sie sich ganz auf die Therapie einlassen können. Bei einer vollstationären Psychotherapie können belastende Gefühle, die einen besonders geschützten Raum und eine 24 Stunden Betreuung erfordern, gut aufgefangen werden. Dies kann zum Beispiel Missbrauchserfahrung oder in Lebenskrisen der Fall sein.
Teilstationäre Behandlung
Die teilstationäre Behandlung wird in Tageskliniken angeboten.
Sie kommen morgens zur Therapie und gehen am späteren Nachmittag wieder nach Hause. Lediglich das Mittagessen nehmen Sie in der Klinik ein.
Der Therapieumfang entspricht an vielen Tageskliniken dem Therapieprogramm einer vollstationären psychosomatischen Behandlung.
Meist sind die psychosomatischen Tageskliniken an eine psychosomatische Klinik/Abteilung angegliedert.
Der Vorteil einer tagesklinischen Behandlung liegt auch darin, dass Sie Alltagsverpflichtungen, die schwer delegierbar sind, wie etwa die Versorgung minderjähriger Kinder bzw. pflegebedürftiger Personen im Haushalt, aufrecht erhalten können. Kein Grund für die tagesklinische Therapie ist die gleichzeitige Ausübung einer Berufstätigkeit. Die gleichzeitige Konzentration auf berufliche Aufgaben würde dem Behandlungserfolg zuwider laufen.
Aufgrund der täglichen Anfahrt sollte die Distanz vom Wohnort zur Tagesklinik nicht zu weit sein.
Hinweis: Für die Zeit der tagesklinischen Behandlung gilt ebenso wie für die der vollstationären Behandlung eine hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit.