Wer übernimmt die Kosten der stationären oder teilstationären Therapie?
Ihre psychosomatische Krankenhausbehandlung wird von den gesetzlichen Versicherungen vollständig, von den privaten Versicherungen im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsumfangs, erstattet. Es empfiehlt sich, vor einer geplanten Aufnahme mit der privaten KV zu klären, in welchem Umfang Sie versichert sind.
Für die stationäre Rehabilitationsbehandlung gibt es mehrere mögliche Kostenträger:
- für Rehabilitationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erwerbsfähigkeit ist der gesetzliche Rentenversicherungsträger zuständig.
- Rehabilitationsmaßnahmen in Folge eines Arbeitsunfalles werden von den Berufsgenossenschaften übernommen.
- Rehabilitationsmaßnahmen können auch von den gesetzlichen Krankenversicherungen und den privaten Krankenversicherungen einschließlich Beihilfe übernommen werden, wenn die vorgenannten Kostenträger ausfallen.
Vor der Suche nach einer geeigneten Klinik sollte geklärt sein, wer Ihre Behandlungskosten übernimmt. Ihr einweisender Arzt wird dies mit Ihnen besprechen. Der Kostenträger ist ein Pflichtfeld bei der Kliniksuche in Klinikfinder-Psychosomatik.