Krankenhausbehandlung oder Rehabilitation – was ist erforderlich?

KRANKENHAUSBEHANDLUNG

Das Ziel einer psychosomatischen Krankenhausbehandlung ist die Wiederherstellung der Gesundheit, also die Heilung oder wesentliche Besserung einer Erkrankung.

Im Krankenhaus werden akute und chronische Krankheiten behandelt, die einen Herausnahme aus dem Alltag und den kombinierten Einsatz verschiedener Therapieverfahren erfordern (multimodale Therapie). Dabei stehen ärztlich geleitete Therapiemaßnahmen mit ständiger ärztlicher Präsenz (Rufbereitschaft) im Vordergrund. Gravierende psychische Erkrankungen, die alle Lebensbereiche betreffen, erfordern eine Krankenhausbehandlung. Eine psychosomatische Krankenhausbehandlung darf nicht im Vorhinein begrenzt werden und dauert mindestens 6-8, manchmal bis zu 12 Wochen und länger. Die Kostenträger werden in der Regel während der Behandlung die weitere Notwendigkeit der stationären Maßnahme überprüfen und die Verlängerung genehmigen. Die erforderlichen Stellungnahmen werden von der Klinik abgegeben, immer wird die Verlängerung besprochen und gemeinsam mit Ihnen als Patient entschieden.

REHABILITATIONSBEHANDLUNG

Die Rehabilitation beschäftigt sich vorwiegend mit Krankheitsfolgen und hat das Ziel der Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Erwerbsfähigkeit (Rentenversicherung) oder der Vermeidung einer Behinderung (Krankenversicherung). Eine ständige ärztliche Präsenz mit Rufbereitschaft, wie bei der psychosomatischen Krankenhausbehandlung, ist im Rahmen der Rehabilitationsbehandlung nicht erforderlich.

Die stationäre Rehabilitationsbehandlung dauert 3-6 Wochen und kann in besonderen Fällen auch darüber hinaus verlängert werden.

Hinweis: Klinikfinder-Psychosomatik listet reine Rehakliniken nicht.

ENTSCHEIDUNG ZWISCHEN STATIONÄRER KRANKENHAUS- ODER REHABEHANDLUNG

Im Bereich der Psychosomatik ist die Entscheidung zwischen einer Krankenhausbehandlung und Rehabilitationsbehandlung deutlich komplexer als in der somatischen (rein körperlich orientierten) Medizin. Es gibt letztlich keine scharf definierte Grenze.

Ihr behandelnder Psychotherapeut, Ihr Hausarzt oder Betriebsarzt wird Ihnen dazu eine Empfehlung geben und diese erläutern. Wichtig für die Entscheidung zwischen psychosomatisch stationärer Rehabilitation- oder Krankenhausbehandlung sind vor allem die Schwere und Dauer der psychischen Erkrankung sowie das Ausmaß der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.

Vor einer stationären Krankenhausbehandlung kann der Kostenträger verlangen zu prüfen, ob eine stationäre Rehabilitationsbehandlung ausreichend wäre. Oft bedarf es hier einer guten Begründung des einweisenden Arztes.